Integration bei MERCK
"Sie hatten mich gefragt, was Arbeitgeber überzeugt, Schwerbehinderte einzustellen. Nachfolgend einige Antworten. Ich habe versucht, alle subjektiven Erfahrung, die ich in den letzten Jahren gemacht habe, auf wenige Kernaussagen zusammenzufassen.
Grundsätzlich gilt heute: Jede freie Stelle soll möglichst mit dem Idealkandidaten besetzt werden. Als ideal gilt ein Kandidat, der
a) einen uneingeschränkt leistungsfähigen und -willigen Eindruck vermittelt, sowie
b) für die Funktion umfassend qualifiziert ist.
Schwerbehinderte, deren Leistungsfähigkeit durch Handicaps eingeschränkt ist, haben dann eine Chance, wenn ihre Qualifikation nachweislich den Anforderungen entspricht, besser sie übertrifft, und der (a)-Anspruch in den Hintergrund tritt. Gut qualifizierte schwerbehinderte Bewerber in Mangelberufen sind grundsätzlich interessant. Bei solchen Bewerbern werden auch gesundheitliche Einschränkungen in Kauf genommen.
Grundsätzlich führen gefestigte Vorurteile bei Entscheidern immer noch zu der Annahme, dass Schwerbehinderte aufgrund ihres Handicaps eine geringere Arbeitsleistung erbringen bzw. erhöhte Fehlzeiten aufweisen. Dazu kommt eine gewisse Angst, vor dem Unbekannten und die Vorstellung, dass sich die vorgefassten Urteile bestätigen könnten und eine Stelle auf Jahre hinaus mit einem "Minderleister" blockiert ist. Diese Ängste sind nur sehr schwer abzubauen.
Da m.E. nur wenige Unternehmen bereit sind Schwerbehinderte bevorzugt einzustellen und damit ein generelles Risiko ("Kündigungsschutz") oder ein finanzielles Risiko ("Minderleistung") einzugehen, wird sich wohl mittelfristig nur etwas zum Positiven wenden, wenn genau an diesen beiden Punkten angesetzt wird. Eine Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter wird in dem Maße erleichtert, in dem das vermeintliche Risiko für den Arbeitgeber sinkt. Dies wird dann der Fall sein, wenn er davon ausgehen kann, dass Leistungseinschränkungen, so sie vorliegen, unkompliziert und finanziell voll ausgeglichen werden. Darüber hinaus erwartet er wohlwollende Hilfe für den (in der Praxis wohl seltenen) Fall, dass ihm aufgrund negativer verhaltens- bzw. leistungsbezogener Entwicklungen eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann."
Dr. Ralf Birkhan
Darmstadt, 01.07.2002
MERCK KGaA
Frankfurter Straße 250
64293 Darmstadt
