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Veranstaltung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement am 13. Juni 2007

 

Als Reaktion auf den demografischen Wandel hat der Gesetzgeber mit der Änderung des SGB IX ein Instrument der Prävention vom Arbeitgeber gefordert. Die mit steigendem Alter zunehmenden gesundheitlichen Probleme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen die optimale behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und auch den Einsatz der gesundheitlich eingeschränkten Menschen auf geeigneten Arbeitsplätzen immer notwendiger. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gehört deshalb zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. das Ziel liegt darin, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten.

Am 13.06.2007 wurden zehn hessische Unternehmen in einer Prämierungsveranstaltung bei der Fraport AG für ihr Beispiel gebendes Betriebliches Eingliederungsmanagement gemeinsam vom Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ausgezeichnet.

Als eines der prämierten Unternehmen fungierte die Fraport AG als Gastgeberin für die Veranstaltung.  Das Veranstaltungsprogramm können Sie als pdf-Datei hier herunterladen. Kurzinformationen der prämierten Unternehmen können als pdf-Datei hier  und hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie unter Hessischen Sozialnetz.