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Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Mit der Novellierung des SGB IX hat der Gesetzgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument der Prävention für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Ziel des BEM ist, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz der betroffenen Mitarbeiter zu erhalten.

Am 13.06.2007 wurden zehn hessische Unternehmen in einer Prämierungsveranstaltung bei der Fraport AG für ihr Beispiel gebendes Betriebliches Eingliederungsmanagement gemeinsam vom Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ausgezeichnet. Die Veranstaltung wurde unter Moderation von Susanne Vogelgesang durchgeführt vom Regionalbüro Darmstadt des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft.

Walter Pohl vom Integrationsamt im gespräch mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen

Die Konzepte der prämierten Betriebe können Sie hier und hier als pdf-Datei herunterladen.

"Der Aufwand lohnt sich. Eine abgestimmte Vorgehensweise in Bezug auf präventive gesundheitliche Maßnahmen macht sich bezahlt" und schaffe für das Unternehmen wie für die Mitarbeiter befriedigende Lösungen. "Wichtig dabei ist, dass die Betroffenen spüren, dass alles in einem Rahmen des Vertrauens abläuft", so eine Personalverantwortliche in der Veranstaltung.

In größeren Betrieben konnte auf die Erfahrungen mit Rückkehrgesprächen nach langer Erkrankung zurückgegriffen werden. Beteiligt sind in der Regel: Personalverantwortliche, Betriebsrat, Schwerbehinderten-Vertrauensperson, Betriebsarzt und die externen Organisationen Krankenkassen und Rentenversicherungen, sowie bei Bedarf das Integrationsamt oder der Integrationsfachdienst.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erhält mit der demographischen Entwicklung eine neue Dimension: Erkrankungen und Behinderungen nehmen mit dem Älter werden zu. Gleichzeitig nehmen durch Arbeitsintensität, Geschwindigkeit und Unsicherheiten gesundheitliche Belastungen zu, die sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Wenn Mitarbeiter noch mit 60 Jahren produktiv sein sollen, sind präventive Ansätze gefragt. Der § 84, Abs. 2 des SGB IX zielt keineswegs nur auf gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Mitarbeiter ab. Die Unternehmen stehen hier in einer Verpflichtung allen Beschäftigten gegenüber.

Für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände formulierte es Dr. Werner Scherer vor den rund 200 Unternehmensvertretern: "Wir freuen uns, dass es schon jetzt in Hessen eine Reihe von Unternehmen gibt, die ein BEM als strategische Herausforderung angenommen haben und durch Beispiel gebende Maßnahmen für eine nachhaltige Integration ihrer behinderten und kranken Mitarbeiter sorgen."

Walter Pohl vom Integrationsamt beim LWV ermutigte die Betriebe, sich über das Integrationsamt oder die Integrationsfachdienste vor Ort beraten zu lassen.

Informationen zum BEM sind abrufbar im Hessischen Sozialnetz.

Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft bietet Beratung zum BEM und bei Problemfällen an: Kranz.Ulrich@bwhw.de
Tel.: 06151 27 10 32

Der Integrationsfachdienst berät Betriebe bezüglich der Beschäftigung behinderter Mitarbeiter im Auftrag des Integrationsamtes.

IFD beim Bildungswerk: vogelgesang.susanne@bwhw.de



Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.
Rheinstr. 94
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 27 10 22