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Veranstaltung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement am 13. Juni 2007

Mit der Novellierung des SGB IX hat der Gestzgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument der Prävention verpflichtend eingeführt. Ziel ist, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, Arbeitslosigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten.

Am 13.06.2007 wurden zehn hessische Unternehmen und Institutionen für ihr Beispiel gebendes Betriebliches Eingliederungsmanagement in einer Veranstaltung bei der Fraport AG, Frankfurt, prämiert.

"Der Aufwand lohnt sich", so die Meinung der Personalverantwortlichen aus zehn hessischen Unternehmen und öffentlichen Dienstleistern, die gemeinsam vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am 13.06.2007 prämiert wurden, über ihre Bemühungen, bei langwierigen oder häufigen Erkrankungen von Mitarbeitern alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

"Eine abgestimmte Vorgehensweise in Bezug auf präventive gesundheitliche Maßnahmen macht sich bezahlt" und schaffe für das Unternehmen wie die Mitarbeiter befriedigende Lösungen. "Wichtig dabei ist, dass die Betroffenen spüren, dass alles in einem Rahmen von Vertrauen abläuft", so eine Personalverantwortliche.

In größeren Betrieben konnte auf Erfahrungen mit Rückkehrgesprächen nach langer Erkrankung zurückgegriffen werden, interne Beteiligte, wie Personalverantwortliche, Betriebsrat, Schwerbehinderten-Vertrauensperson, Betriebsarzt, sowie externe Organisationen, Krankenkassen und rentenversicherungen und bei Bedarf das Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst (IFD) einzubeziehen.

Das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" (BEM) erhält mit der demographischen Entwicklung eine neue Dimension: Erkrankungen und Behinderungen nehmen mit dem Älter werden zu und werden zu einem Problemälterer Belegschaften. Gleichzeitig nehmen durch Arbeitsintensität, Geschwindigkeit und Unsicherheiten gesundheitliche und psychische Belastungen zu, die sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Wenn Mitarbeiter noch mit 60 Jahren produktiv sein sollen, sind präventive Ansätze gefragt. Der § 84, Abs. 2 des SGB IX zielt keineswegs nur auf gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Menschen ab. Die Unternehmen stehen hier in einer Verpflichtung allen Beschäftigten gegenüber.

Für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände formulierte es Dr. Werner Scherer vor den 200 Gästen: "Wir freuen uns, dass es schon jetzt in Hessen eine Reihe von Unternehmen gibt, die ein BEM als strategische Herausforderung angenommen haben und durch beispielgebende Maßnahmen für eine nachhaltige Integration ihrer behinderten und kranken Mitarbeiter sorgen."

Das große Interesse war an dem vollen Schulungssaal der Fraport AG und den noch nach Ende der Veranstaltung diskutierenden Teilnehmern abzulesen.

Walter Pohl vom Integrationsamt beim LWV ermunterte die Betriebe, sich über das Integrationsamt oder die Integrationsfachdienste vor Ort beraten zu lassen.

Kurzinformationen der prämierten Betriebe zum BEM sind hier und hier als pdf Datei abrufbar.